Zuletzt aktualisiert: 11. Juli 2023, 16:30 Uhr
Die sichere Handhabung und der sichere Transport von Gefahrgut sind für das Wohlergehen der Menschen und den Schutz der Umwelt von entscheidender Bedeutung.
Der umfassende Leitfaden von P&O Freight zu Gefahrgutmeldungen (DGN) hilft Ihnen, die Bedeutung von DGN-Meldungen für die sichere Handhabung und den sicheren Transport von Gefahrgut zu verstehen. Erfahren Sie, was eine DGN ist, wer sie mitführen muss und warum sie für die Aufrechterhaltung von Sicherheitsstandards von entscheidender Bedeutung ist.
Was ist eine Gefahrgutmeldung
Eine Gefahrgutmeldung ist ein rechtsgültiges Dokument, das detaillierte Informationen über die Beschaffenheit, Zusammensetzung und potenzielle Gefahren der transportierten Güter enthält.
Bei Dokumenten im Zusammenhang mit Gefahrgut liegt die Verantwortung für die Einreichung der Gefahrgutmeldung (DGN) beim Versender, der auch als Verkäufer oder Absender bezeichnet wird. Es ist die Pflicht des Versenders, die ordnungsgemäße Ausfüllung und Richtigkeit der DGN sicherzustellen.
P&O Seefracht-Gefahrgutsendungen entsprechen dem globalen Standard der International Maritime Organization (IMO) für den Transport von Gefahrgut. Dieser Standard kategorisiert Gefahrgut in neun verschiedene Klassen, wie im International Maritime Dangerous Goods (IMDG) Code festgelegt.
Beim Export von Fracht, die von der IMO als Gefahrgut eingestuft wird, aus dem Vereinigten Königreich ist eine Gefahrgutbescheinigung (DGN) zwingend erforderlich. Die DGN dient als umfassende Aufzeichnung der gefährlichen Eigenschaften der Fracht und enthält wichtige Informationen für eine sichere Handhabung und den Transport.
Die im IMDG-Code festgelegten Gefahrgutklassen lauten wie folgt:
- Klasse 1: Sprengstoffe
- Klasse 2: Gase – komprimiert, verflüssigt oder unter Druck gelöst
- Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten
- Klasse 4: Entzündbare Feststoffe oder Stoffe
- Klasse 6: Giftige und infektiöse Stoffe
- Klasse 7: Radioaktive Stoffe
- Klasse 8: Ätzende Stoffe
- Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Durch Befolgen der für jede Klasse spezifischen Richtlinien können die mit diesen Materialien verbundenen Risiken wirksam minimiert werden, wodurch das Wohlergehen aller beteiligten Personen und der Schutz der Meeresumwelt sichergestellt werden.
Welche Informationen erfordert eine DGN?

Eine Vorlage für eine Gefahrgutbescheinigung umfasst alle relevanten internationalen Seefracht- und Frachtinformationen sowie Angaben zum Versender und zum Empfänger. Nachfolgend finden Sie eine Liste wichtiger Felder, die in der DGN für Seefracht enthalten sind.
- Exporteur / Versender Importeur – Der Absender des Gefahrguts wird auch als Exporteur oder Versender bezeichnet. Diese Angabe ist auf dem Frachtbrief im Feld ‘Versender’ zu finden.
- Empfänger– Die empfangende Partei des Gefahrguts wird als Empfänger, Käufer oder Importeur bezeichnet. Diese Information sollte im Feld ‘Empfänger’ des Frachtbriefs angegeben werden.
- Spediteur- Das vom Versender oder Empfänger beauftragte Unternehmen für den Transport der Waren nach Übersee.
- Buchungsnummer – Die eindeutige Identifikationsnummer, die der Buchung zur Sendungsverfolgung zugewiesen wird.
- UN-Nummer - Eine international anerkannte Identifikationsnummer, die Gefahrgütern zugewiesen wird. Sie hilft dabei, das zu versendende Gefahrgut genau zu identifizieren und zu klassifizieren und so die Einhaltung internationaler Vorschriften sicherzustellen. Die vollständige Liste der UN-Nummern finden Sie auf der Regierungswebsite.
- Verpackungsgruppe - Die Verpackungsgruppe gibt den Gefahrengrad des Gefahrguts an und hilft bei der Bestimmung der erforderlichen Verpackungsstandards.
- Gefahrgutklasse: Beim Versand von Gefahrgut ist es wichtig, die Klasse des Gefahrguts anzugeben, z. B. explosiv, entzündbar, giftig usw.
- Verladehafen – Bei Seefrachtsendungen sollte der genaue maritime Ort angegeben werden, an dem die Fracht auf das Schiff verladen wird.
- Entladehafen - Der genaue maritime Ort, an dem die Fracht ankommt und vom Schiff entladen wird.
- Schiffs- / Flugnummer – Der spezifische Schiffsname und die Reisenummer sollten angegeben werden, um die Seefrachtsendung zu verfolgen.
- Frachtdetails - Umfassende Beschreibung der Fracht beim Seeversand, einschließlich Art der Waren, Menge, Gewicht, relevante Eigenschaften und Handhabungsanweisungen
- Containernummer - Die eindeutige Identifikationsnummer, die vom Frachtführer beim Export zugewiesen und vom Versender während des Exportvorgangs überprüft wird.
- Siegelnummer - Die Siegelnummer wird verwendet, um den Versandcontainer während des Transports zu sichern.
- Unterschriften - Die Gefahrgutmeldung erfordert die Unterschrift des Versenders oder des autorisierten Personals, das für die Sendung verantwortlich ist, um zu bestätigen, dass alle angegebenen Informationen korrekt sind.
Häufige Fehler bei Gefahrgutmeldungen
Bei der Erstellung von Gefahrgutmeldungen für Seefrachtsendungen ist es wichtig, häufige Fehler zu vermeiden, die die Konformität und Sicherheit beeinträchtigen. Hier sind einige häufig auftretende Fehler, die speziell für die Seefracht gelten:
- Falsche Reihenfolge oder fehlende Informationen: Stellen Sie sicher, dass die erforderlichen Informationen korrekt für Seefrachtsendungen angegeben werden. Befolgen Sie die vorgeschriebene Reihenfolge, einschließlich UN-Nummer, Technische Bezeichnung, Klasse (mit Nebengefahr, falls zutreffend), Verpackungsgruppe und Tunnelcode.
- Fehlende Flammpunkt-Informationen: Bei Gütern mit einem Flammpunkt von 60°C oder weniger ist es unerlässlich, den minimalen Flammpunkt anzugeben oder die entsprechende IMDG-Code-Trennungsgruppe auf der Gefahrgutmeldung zu vermerken. Diese Informationen helfen bei der Umsetzung geeigneter Handhabungs- und Sicherheitsmaßnahmen während des Seetransports.
- Umweltkennzeichnung: Für Seefrachtsendungen schreibt der IMDG-Code die Hinzufügung des Begriffs "MARINE POLLUTANT" vor. Stellen Sie sicher, dass diese Kennzeichnungen auf der Gefahrgutmeldung enthalten sind, um den Umweltvorschriften zu entsprechen.
- Ordnungsgemäße Beschreibung von Abfällen: Beim Versand von Abfällen auf dem Seeweg fügen Sie das Wort "Abfall" vor der technischen Bezeichnung in der Beschreibung der Gefahrgüter auf der Meldung ein. Dies hilft bei der genauen Identifizierung und Handhabung von Abfallmaterialien während des Seefrachttransports.
- Container-/Fahrzeugpackzertifikat nicht ausgefüllt: Stellen Sie sicher, dass das Container-Packzertifikat korrekt ausgefüllt und von der für das Verladen der Güter auf das Schiff verantwortlichen Person unterschrieben wird. Dieses Zertifikat bestätigt, dass ordnungsgemäße Packverfahren befolgt wurden, und erhöht die Sicherheit während des Seefrachttransports.
Begrenzte Mengen: Beim Versand begrenzter Mengen auf dem Seeweg fügen Sie die Worte "BEGRENZTE MENGE" nach der Stoff-/Artikelbeschreibung auf der Gefahrguterklärung ein. Dies gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften und erleichtert die Annahme von Gütern in begrenzten Mengen durch Reedereien.
Indem Sie sich dieser spezifischen Fehler im Zusammenhang mit Seefrachttransporten bewusst sind, können Sie die Genauigkeit und Konformität Ihrer Gefahrgutmeldungen verbessern und den sicheren und vorschriftsmäßigen Transport von Gefahrgütern auf dem Seeweg fördern.
Durchführung einer Gefahrgutsendung mit P&O

Wenn es um die Buchung einer Gefahrgutsendung mit P&O Freight geht, haben Sicherheit und Konformität für uns oberste Priorität. Unsere Expertise im Umgang mit Gefahrgütern gewährleistet einen reibungslosen und sicheren Transportprozess.
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