Wenn Sie Güter in das VK oder aus dem VK befördern, benötigen Sie eine VK-EORI-Nummer – sofern Sie eine solche Nummer noch nicht besitzen, können Sie diese hier anmelden. Sofern Ihr Unternehmen auch eine Einfuhranmeldung beim Import in die EU erstellen muss, benötigen Sie zusätzlich eine EU-EORI-Nummer, die Sie von der Zollbehörde des EU-Landes erhalten, in dem Sie Ihre erste Zolldeklaration einreichen. Sie müssen sich nur jeweils einmal anmelden.
Bestimmen Sie, ob Sie Import- und/oder Exportanmeldungen selbst an jede Zollbehörde aushändigen oder ob dies ein Spediteur oder Zollagent für Sie übernimmt. Sie müssen sich mit Ihren Lieferkettenpartnern darüber abstimmen, wer für die relevante Deklarationsdokumentation verantwortlich zeichnet.
Nehmen Sie Ihre erste Buchung wie gewohnt vor. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie:
Je nach Güterart müssen Sie eventuell zusätzliche Informationen zu Buchung, Ladung und Gütern angeben. Wenn Sie Ihre Buchung online oder per FBO vorgenommen haben, müssen Sie diese Angaben über das P&O-Ferries-Zollportal übermitteln. In unserer Portalanleitung, die Sie hier finden, gibt es auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen erläutert, welche Angaben bei leeren Containern erforderlich sind.
Wenn Sie eine EDI-Buchung vorgenommen haben, werden die entsprechenden Angaben automatisch zum zuständigen P&O-Ferries-System übermittelt, ohne dass diese im P&O-Ferries-Zollportal angegeben werden müssen. .
Ergänzungen und Änderungen von „Multiple Load Lines“ (MLL, Freibordmarken) bei einer Buchung können Sie über die neueste EDI-Version oder über das P&O-Ferries-Zollportal erledigen. Bitte beachten Sie, dass das Gewicht der Erstbuchung dem kumulativen Gewicht mehrerer Freibordmarken entsprechen muss und sämtliche Gefahrgüter nach wie vor über das zuständige „Freight Booking Office“ (FBO – Frachtbuchungsbüro) gebucht werden müssen.
Sie müssen eine Exportdeklaration bei HMRC und eine Importdeklaration beim niederländischen Zoll voranmelden. Dies können Sie auf direktem Wege oder über einen benannten Zollagenten in Ihrem Namen erledigen. Wenn Sie Güter im Rahmen der „Transit Convention“ befördern, benötigen Sie eine VK-Exportdeklaration und eine Transitdeklaration.
VK-Exportanmeldungen müssen über HMRCs CHIEF-System hinterlegt werden. Jeder Eintrag erzeugt eine D-UCR (Unique Consignment Reference, eindeutige Frachtreferenz). Wenn Sie mehrere Frachten bei einer Beförderung (Sammelbeförderung) transportieren, muss dies in Form einer M-UCR (Multiple Consignment Reference, Multifrachtreferenz) in das System eingegeben werden, die mehrere D-UCR enthält.
Die M-UCR ermöglicht die Verarbeitung der gruppierten D-UCR zur Weiterbeförderung in einer Verbringung, statt diese einzeln abzusenden. P&O Ferries bittet Sie oder Ihren benannten Agenten dringend, diese Vorgehensweise bei Multifrachten einzuhalten, sofern dies möglich ist.
Am 4.10.2021 führte der niederländische Zoll striktere neue Verfahren und Durchführungsmaßnahmen zum Güterimport in die Niederlande ein, kurz CVB genannt. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann Ihre Fracht am Hafen aufgehalten werden.
Various new rules were introduced, including when declarations can be made as well as a new validation process for the release of goods. , Zahlreiche neue Regeln wurden eingeführt, darunter auch Regeln zur Deklarationspflicht sowie neue Prüfverfahren zur Freigabe von Gütern. In dieser vom niederländischen Zoll bereitgestellten Anleitung erfahren Sie mehr über die CVB-Abläufe und -Vorgaben. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie und/oder Ihre Zollagenten bis zum 4.10.2021 mit diesen Verfahren vertraut und zur Erfüllung bereit sind.
Hier haben wir eine einfache Anleitung mit fünf Schritten für Sie zusammengestellt, die einen reibungslosen Export von Gütern aus dem VK in die Niederlande gewährleisten soll.
Hinweis: CVB gilt nicht für Transitbeförderungen (T1, T2), die in VK, Irland, Nordirland oder in den Niederlanden am P&O-Ferries-Europoort-Terminal beginnen.
Der vorübergehende Verzicht auf „Exit Summary Declarations“ (EXS) endete am 1.10.2021. Dies bedeutet, dass nun EXS bei VK-Exporten erforderlich ist, die im Rahmen eines Beförderungsvertrages transportiert werden, bei denen noch keine vollständige Zolldeklaration wie oben beschrieben erforderlich ist. Dies umfasst:
Es gibt zwei Möglichkeiten zum Einreichen Ihrer EXS-Erklärung:
MÖGLICHKEIT 1: P&Os ZOLLABFERTIGUNGSSERVICE
MÖGLICHKEIT 2: SELBSTERSTELLUNG – D-UCR AN P&O ÜBERMITTELN
EXS-Erklärungen müssen an CHIEF übermittelt werden, bevor die Einheit am Terminal eintrifft. Dies ist zur Beibehaltung ungehinderter Abläufe und eines konstanten Verkehrs innerhalb unserer Terminals unerlässlich, beugt auch Unterbrechungen und Überlastungen vor. Aus diesem Grund kann der Einheit/dem Fahrzeug der Zugang zum Terminal verwehrt werden. Auch können zusätzliche Abwicklungskosten vom Hafenbetreiber erhoben werden, falls P&O nicht vor der Ankunft am Hafen in Kenntnis gesetzt wird.
Die nachstehende Abbildung erläutert, wie diese beiden Möglichkeiten Schritt für Schritt ausgeführt werden.
Sie müssen dem niederländischen Zoll zusätzliche Buchungsangaben sowie Angaben zur Sicherheit und Sicherung vorlegen. Dazu müssen Sie noch einmal das P&O-Ferries-Zollportal aufrufen und dort die nötigen Angaben zusätzlich zu den bereits gegebenen Details zur Ladung eingeben. Noch einmal: Diese Ausnahme gilt für Kunden, die über EDI buchen, da Angaben zu Sicherheit und Sicherung bereits an uns übermittelt wurden.
Bitte sorgen Sie auch dafür, dass sämtliche Zolldokumente von Ihnen oder Ihrem benannten Agent über das niederländische Hafenlogistiksystem Portbase angezeigt werden. Wenn Sie dies bereits erledigt haben, melden Sie sich bitte bei Portbase an an und machen sich mit dem Ablauf zum Güterimport in die Niederlande vertraut. Wenn diese Angaben an Portbase übermittelt werden, erhält P&O Ferries die relevanten EU-Dokumente und Referenznummern automatisch.
Wenn Sie Deklarationen in Portbase vornehmen, sollte Ihre P&O-Buchungsreferenz mit einem PONF-Präfix versehen werden. Ein Beispiel: Wenn die P&O-Ferries-Buchungsreferenz „HU012345678“ lautet, muss „PONFHU012345678“ beim Ausführen von Portbase-Deklarationen angegeben werden.
Fracht-IDs (auch Beförderung-ID und ähnlich genannt) müssen als P&O-Buchungsreferenz zuzüglich einer dreistelligen Nummer zur Fracht-ID angegeben werden. Ein Beispiel: Die Fracht-ID 1 zur Buchungsreferenz „HU012345678“ muss bei Portbase-Deklarationen als „HU012345678001“ angegeben werden.
Falls Ihr Lkw risikoreiche Tier- oder Pflanzenprodukte befördert, sollten Sie dafür sorgen, dass der Fahrer die nötigen Gesundheitszeugnisse mitführt. Weitere Informationen zum Importieren tierischer oder pflanzlicher Produkte in die Niederlande nach dem Brexit finden Sie auf der Brexit-Seite der „Netherlands Food and Consumer Product Safety Authority“ (NVWA). Sofern eine physische Veterinäruntersuchung am Europoort erforderlich ist, stimmen Sie bitte einen Termin mit der Grenzkontrollstelle ab – Kontaktdaten finden Sie hier.
Nachdem die Deklarationen in CHIEF angenommen wurden, müssen Sie oder Ihr benannter Agent (der Anmelder) Details zu Ihren D-UCR oder M-UCR an P&O Ferries übermitteln, die in das VK-Hafenlogistiksystem Destin8 eingegeben werden. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
Sie können die Export Self Nominate (ESN, Export-Selbstbenennung) zur Verwendung mit Destin8 unserem Service nutzen. Zur Beschleunigung der Verarbeitung Ihrer Frachten empfehlen wir dringend, die Deklarationen/Einträge direkt vorzunehmen. Damit Sie diese Funktionalität in Destin8 nutzen können, müssen Sie oder Ihr benannter Agent als Anmelder über einen „Destin8 Badge Code“ (Destin8-Kennzeichnungscode) verfügen. Sämtliche Halte- und Freigabemeldungen werden automatisch an Destin8-Kennzeicheninhaber gemeldet; dies bedeutet, dass Sie Informationen zu Ihrer Fracht in Echtzeit abrufen können. Dies umfasst auch erwartete/tatsächliche Ankunftszeiten, Frachtankunfts-/-verladestatus, Status der Zollabfertigung, Out-gated-/In-gated-Status und mehr.
Informationen zur Verwendung von Destin8 erhalten Sie über den MCP/Destin8 Customer Services Help Desk unter +44(0)1394 600205 oder per E-Mail an help@destin8.co.uk. Eine vollständige Kostenliste finden Sie auf der MCP-Website.
Sie oder Ihr benannter Agent (als Anmelder) übermitteln die DUCR/MUCR zur Verknüpfung mit dem Destin8-Bestandseintrag an P&O Ferries.
Dieser Schritt muss vor dem Buchungsannahmeschluss und vor Eintreffen Ihrer Einheit (begleitet oder unbegleitet) am Hafen erledigt werden. Der Annahmeschluss für Buchungsdaten und Übermittlung der Zolldetails/Zolldokumentation ist 12 Uhr am Tag der Abfahrt. Dies gewährleistet, dass sämtliche Informationen vorliegen und Ihr Fahrzeug/Ihre Einheit zur gebuchten Abfahrt verschifft wird, sobald die „Permission to Progress“ (P2P) autorisiert wurde.
Bitte sorgen Sie dafür, dass sämtliche relevanten Informationen von Ihnen oder Ihrem benannten Agenten an das P&O-Ferries-Zollportal, an P&O Ferries oder Destin8 direkt und wie oben beschrieben an Portbase übermittelt werden, zusätzlich dafür, dass der Fahrer über eine Kopie der gesamten relevanten Dokumentation verfügt, zu der bei Bedarf auch Gesundheitszeugnisse zu Pflanzen/Tieren zählen. Bitte gewährleisten Sie auch, dass bis zum Ablauf des Ausweises/Reisepasses des Fahrers noch mindestens sechs Monate verbleiben, damit eine Einreise in die Niederlande möglich ist
Alle Fahrer müssen sämtliche laut vorherigem Vor-der-Reise-Abschnitt erforderlichen Dokumente mitführen. Bei Fahrern und Fracht ohne erforderliche Dokumentation sind Verzögerungen und Zugangsverweigerungen möglich.
Fahrer sollten unser Standard-Checkin durchlaufen und sich (bei begleiteter Beförderung) vor dem Befahren des Schiffes in die Frachtspuren einreihen, oder (bei unbegleiteter Beförderung) den Anhänger an der angewiesenen Stelle platzieren.
Nachdem Destin8 von P&O Ferries gemeldet wurde, dass die Fracht den Hafen erreichte, wird CHIEF von Destin8 über die Ankunft benachrichtigt. Sofern sämtliche Deklarationen zum VK-Export korrekt hinterlegt wurden, erhalten Ihre Güter eine Berechtigung zum Fortsetzen der Beförderung; Ihr Fahrzeug oder unbegleiteter Anhänger kann nun also an Bord verbracht werden.
Bei Reiseantritt stellt P&O Ferries ein Importmanifest zusammen, das Informationen auf Frachtebene sowie Angaben zu Sicherheit und Sicherung enthält. Dies wird anschließend mit den Angaben abgeglichen, die zuvor an Portbase übermittelt wurden. Sofern sämtliche Deklarationen zum Import in die Niederlande korrekt hinterlegt wurden, werden die Güter von den niederländischen Behörden zur Beförderung zum Europoort freigegeben.
Es obliegt dem Kunden, den Status unbegleiteter Fracht in Portbase zu prüfen und dafür zu sorgen, dass der Fahrer über den Zollstatus begleiteter Fracht in Kenntnis gesetzt wird.
Sofern die Freigabe bei der Ankunft erfolgt, können begleitete Einheiten den Hafen verlassen, unbegleitete Einheiten werden vor der Abholung entladen. Sofern keine Freigabe erfolgt, durchlaufen sowohl begleitete als auch unbegleitete Einheiten das lokale Zwischenlagerungssystem und werden vorübergehend vom Zoll gehalten. Die Einheit darf das Europoort-Terminal erst verlassen, wenn die erforderlichen Zolldeklarationen abgeschlossen sind.
Bei Bedarf werden Gesundheitsuntersuchungen von Tieren und tierischen Produkten sowie Pflanzen und pflanzlichen Produkten vor dem Verlassen des Hafens durchgeführt.