1.1.2022 – Nächste Regulierungsphase – Einstellung abgestufter Zollkontrollen (Ending Staged Customs Controls (ESCC)
Ab dem 1.1.2022 unterliegen Güterbewegungen zwischen der EU und Großbritannien einer vollständigen Zollkontrolle. Ausgenommen sind Güter, die von der irischen Insel nach Großbritannien befördert werden. Die Regierung bestätigte, dass die derzeitigen Zollvorgaben zur Beförderung von Gütern von Irland und Nordirland nach Großbritannien verlängert werden, solange die Gespräche zwischen VK und EU zur Umsetzung des „Northern Ireland Protocol“ (NIP) andauern. Diese einstweilige Verlängerung beugt Unterbrechungen vor, während die Gespräche mit der EU zur NIP-Umsetzung fortgeführt werden.
Zum 1.1.2022 geplante vollständige Zollkontrollen von Gütern, die zwischen EU-Ländern und Großbritannien befördert sowie von Großbritannien nach Irland exportiert werden, warten noch auf ihre Einführung. Bei Gütern, die zwischen der EU und Nordirland befördert werden, gelten weiterhin die derzeitigen NIP-Vereinbarungen.
Zur Erleichterung der Zollkontrollen von Gütern, insbesondere an Stellen mit geringem Platzangebot oder schwacher Infrastruktur, führte die Regierung den „Goods Vehicle Movement Service“ (GVMS) ein. Dieses System unterstützt das Voranmeldungsmodell (pre-lodgement) bei Importen, das Standard- und Arrived-Kontrollmodell bei Exporten, und erleichtert auch Transitbewegungen.
Die VK-Regierung veröffentlichte dieses Informationsdokument zur Bestätigung der Exportverfahren, die Händlern per GVMS zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus gab die Regierung auch leicht verständliche Richtlinien für Spediteure, Mittelspersonen und Fahrer zur Nutzung von Kurzverbindungen zur Güterbeförderung aus der EU nach Großbritannien heraus. Diese liegen in den Sprachen Englisch, Rumänisch, Polnisch, Niederländisch, Litauisch, Ungarisch, Französisch, Spanisch, Deutsch, Tschechisch und Bulgarisch vor.
Darüber hinaus gibt es Broschüren zu den neuen Regeln in unterschiedlichen Sprachen. Auch wurden kürzlich Webinare zu den Themen Import und Export abgehalten.
Änderungen bei unseren Fährrouten
Ab dem 1.1.2022 benötigen Sie auf vielen unserer Routen eine GMR vom Goods Vehicle Movement Service (GVMS) zum Frachttransport von und nach Europa. Auf einigen Routen gilt dies sowohl für Importe als auch für Exporte.
Sämtliche Beförderungen von Produkten tierischen Ursprung sowie tierische Nebenprodukte müssen jetzt per IPAFFS vorangemeldet werden. Sämtliche als ‘reguliert und anzeigepflichtig (regulated and notifiable)’ kategorisierten Pflanzen und Pflanzenprodukte müssen per IPAFFS- oder PEACH- System vorangemeldet werden.
Gemäß Regierungsvorschriften wird Fahrzeugen ohne gültige Import- und Exportdeklarationen das Einschiffen untersagt.
Wir haben unsere Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu Routen (nachstehend) mit den Vorgaben zum 1.1.2022 aktualisiert. In unseren Anleitungen finden Sie auch Links zu Websites, über die Sie die nötigen Deklarationen übermitteln können.
Streckenspezifische Informationen: Wohin/von wo aus versenden Sie?
Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf unserer Website nicht vollständig sind. Obwohl wir uns bemühen, Sie auf dem Laufenden zu halten, empfehlen wir Ihnen, auf die neuesten Informationen von der britischen Regierung zurückzugreifen. Alle Details und Updates finden Sie unter www.gov.uk/transition, einschließlich E-Mail-Benachrichtigungen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, lesen Sie bitte unsere Brexit-Hilfecenter und wenn Sie weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns über den üblichen Kontakt oder per freightsupport@poferries.com zu kontaktieren. Wenn Sie uns kontaktieren, teilen Sie uns bitte mit, welche Stecke(n) Ihre Frage(n) betrifft und seien Sie so genau wie möglich, damit wir Ihnen so schnell wie möglich antworten können.