Hinweise der niederländischen Behörden zu diesen Änderungen finden Sie hier.
Diese Änderungen flossen in die folgenden Hinweise ein.
Wenn Sie Güter in die Niederlande oder aus den Niederlanden befördern, benötigen Sie eine EU-EORI-Nummer. Sofern Sie eine solche Nummer noch nicht besitzen, können Sie diese von den Zollbehörden des EU-Landes erhalten, in dem Sie Ihre erste Zolldeklaration einreichen. Sofern Ihr Unternehmen auch eine Importanmeldung beim Importieren von Gütern ins Vereinigte Königreich vorliegen muss, benötigen Sie zusätzlich eine VK-EORI-Nummer, die Sie hier anmelden können. Bitte beachten Sie, dass dies nur einmal erledigt werden muss.
Bestimmen Sie, ob Sie Import- und/oder Exportanmeldungen selbst an jede Zollbehörde aushändigen oder ob dies ein Spediteur oder Zollagent für Sie übernimmt. Sie müssen sich mit Ihren Lieferkettenpartnern darüber abstimmen, wer für die relevante Deklarationsdokumentation verantwortlich zeichnet.
Nehmen Sie Ihre erste Buchung wie gewohnt vor. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie:
Je nach Güterart müssen Sie eventuell zusätzliche Informationen zu Buchung, Ladung und Gütern angeben. Wenn Sie Ihre Buchung online oder per FBO vorgenommen haben, müssen Sie diese Angaben auch über das P&O-Ferries-Frachtportal übermitteln. Wenn Sie eine EDI-Buchung vorgenommen haben, werden die entsprechenden Angaben automatisch zum zuständigen P&O-Ferries-System übermittelt, ohne dass diese im P&O-Ferries-Frachtportal angegeben werden müssen.
Ergänzungen und Änderungen von „Multiple Load Lines“ (MLL, Freibordmarken) bei einer Buchung können Sie über die neueste EDI-Version oder über das P&O-Ferries-Frachtportal erledigen. Bitte beachten Sie, dass das Gewicht der Erstbuchung dem kumulativen Gewicht mehrerer Freibordmarken entsprechen muss und sämtliche Gefahrgüter nach wie vor über das zuständige „Freight Booking Office“ (FBO – Frachtbuchungsbüro) gebucht werden müssen.
Sie müssen eine Exportanmeldung beim niederländischen Zoll und eine Importanmeldung per HMRC voranmelden. Dies können Sie auf direktem Wege oder über einen benannten Zollagenten in Ihrem Namen erledigen. Wenn Sie Güter im Rahmen der „Transit Convention“ befördern, benötigen Sie eine niederländische Exportanmeldung und eine Transitanmeldung.
Exporte aus den Niederlanden in das Vereinigte Königreich müssen eine Exportfreigabe in den Niederlanden erhalten und zusätzlich zum Import ins Vereinigte Königreich über das niederländische Hafenlogistiksystem Portbase vordeklariert werden. Bitte sorgen Sie auch dafür, dass sämtliche Zolldokumente von Ihnen oder Ihrem benannten Agenten per Portbase angezeigt werden.
Sofern noch nicht bereits erledigt: Bitte registrieren Sie sich vor Ablauf der Übergangszeit bei Portbase und machen Sie sich mit den neuen Abläufen zum Güterexport aus den Niederlanden vertraut. Wenn diese Angaben an Portbase übermittelt werden, erhält P&O Ferries die relevanten EU-Dokumente und Referenznummern automatisch. ahead of the end of the transition period and familiarise yourself with the new process for exporting goods from the Netherlands. When this information is submitted to Portbase, P&O Ferries will then automatically receive the relevant EU documents and reference numbers.
Wenn Sie Deklarationen in Portbase vornehmen, sollte Ihre P&O-Buchungsreferenz mit einem PONF-Präfix versehen werden. Ein Beispiel: Wenn die P&O-Ferries-Buchungsreferenz „HU012345678“ lautet, muss „PONFHU012345678“ beim Ausführen von Portbase-Deklarationen angegeben werden.
Fracht-IDs (auch Beförderung-ID und ähnlich genannt) müssen als P&O-Buchungsreferenz zuzüglich einer dreistelligen Nummer zur Fracht-ID angegeben werden. (Beispiel: Die Fracht-ID 1 zur Buchungsreferenz „HU012345678“ würde bei Portbase-Deklarationen als „HU012345678001“ angegeben.)
Sämtliche Zollangaben müssen vor Buchungsannahmeschluss und vor Eintreffen Ihrer Einheit (begleitet oder unbegleitet) am Hafen erledigt werden. Der Annahmeschluss für Buchungsdaten und Übermittlung der Zolldetails/Zolldokumentation ist 12 Uhr am Tag der Abfahrt. Dies gewährleistet, dass sämtliche Informationen vorliegen und Ihr Fahrzeug/Ihre Einheit zur gebuchten Abfahrt verschifft wird, sobald die Freigabe autorisiert wurde.
Die VK-Regierung beginnt nach Ende der Übergangsphase am 31.12.2020 mit der Einführung von Grenzkontrollen.
Falls Ihr Fahrzeug jegliche Tier- oder Pflanzenprodukte einschließlich risikoreichen Tier- und Pflanzenprodukten, befördert, sollten Sie dafür sorgen, dass der Fahrer die nötigen Gesundheitszeugnisse mitführt. Mehr Informationen zum Thema finden Sie in den Richtlinien der britischen Regierung zur Beförderung von Tieren und Tierprodukten sowie Pflanzen und Pflanzenprodukten nach dem Brexit.
Es gibt zwei mögliche „Border Operating Models“ (Grenzverfahren). Wenn Sie mit einem Fahrer begleitet befördern (Driver-Accompanied) oder sich für unbegleiteten Transit (Unaccompanied) entscheiden, müssen Sie GVMS verwenden. Wenn Sie unbegleitet befördern, können Sie sich für GVMS oder Zwischenlagerung (Temporary Storage) entscheiden.
Bitte wählen Sie das für Sie notwendige Grenzverfahren dieser Route, zu dem Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung benötigen:
Zur GMVS-Verwendung (bei von Fahrern begleiteten und Transitbeförderungen erforderlich, bei unbegleiteten Beförderungen wahlfrei) müssen Sie eine einmalige GVMS-Anmeldung vornehmen.
Sie müssen zu jeder Beförderung eine VK-Importanmeldung per HMRC erstellen. Dies können Sie auf direktem Wege oder über einen benannten Zollagenten in Ihrem Namen über die gov.uk-Website hier erledigen. Zu jeder Beförderung müssen Sie eine GMR (Goods Movement Reference) aus dem GVMS-System abrufen.
Ihre „Entry Reference Numbers“ (ERN, Einfuhrreferenznummern) zu VK-Beförderungen mit vollumfänglicher Zollabwicklung müssen gemeinsam mit einer einzelnen GMR verknüpft werden. Alternativ: Bei Transitbeförderung müssen Ihre „Movement Reference Numbers“ (MRN, Beförderungsreferenznummern) gemeinsam mit einer einzelnen GMR verknüpft werden.
Sie können Ihre GMRids bis zu 28 Tage vor Beförderungsdatum in GVMS erstellen. Jede GMR umfasst die Daten zu einer einzigen Überfahrt und kann nur einmal verwendet werden.
Alle Fahrer müssen sämtliche laut vorherigem Vor-der-Reise-Abschnitt erforderliche Dokumentation mitführen; dazu zählen auch eventuell erforderliche Pflanzen-/Tiergesundheitszeugnisse. Bei Fahrern und Fracht ohne erforderliche Dokumentation sind Verzögerungen und Zugangsverweigerungen möglich. Einheiten werden nicht zur Verladung auf das Schiff zugelassen, falls erforderliche Deklarationen nicht in RX Seaport übermittelt wurden.
Die GMRid wird am Zugangsgate geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Fahrzeug die Berechtigung zum Einschiffen per HMRC und wird zum Transport mit P&O Ferries eingecheckt.
Hinweis: Die im GVMS-System angegebenen Fahrzeugdaten müssen exakt mit den Daten des Fahrzeugs übereinstimmen, das am Hafen eintrifft – andernfalls kann die GMR nicht bestätigt werden. Bei Selbstfahrern ist dies die Zulassungsnummer (Fahrerhausnummer/Kennzeichen), bei unbegleiteter Beförderung die Anhänger- oder Container-ID.
Nicht erfolgreich bestätigten Fahrzeugen wird das Einschiffen verweigert, auch der Zugang zum Terminal kann untersagt werden.
Bitte prüfen/bestätigen Sie die GMRid im Portal, damit es nicht zu Bestätigungsschwierigkeiten am Hafen kommt. So können Sie sicherstellen, dass alles in Ordnung ist und die Bestätigung bei Ankunft reibungslos funktioniert.
Anschließend sollten Fahrer unser Standard-Checkin durchlaufen und sich (bei begleiteter Beförderung) vor dem Befahren des Schiffes in die Frachtspuren einreihen, oder (bei unbegleiteter Beförderung) den Anhänger an der angewiesenen Stelle platzieren.
Bei Reiseantritt stellt P&O Ferries ein Importmanifest zusammen, anhand dessen die VK-Importabfertigung in die Wege geleitet wird.
Die HMRC-Risikobewertung wird im Laufe der Überfahrt ausgeführt und GVMS mit einer entsprechenden OK-zum-Fortfahren- (Free to Proceed) oder Halten-Meldung (Hold) aktualisiert. In Destin8 (Port Community System, Hafenlogistiksystem) wird eine Freigabemeldung (Release Note) angezeigt, wenn eine OK-zum-Fortfahren-Meldung (Free to Proceed) per GVMS signalisiert wird. Kunden können den Status der GMR (Güterbeförderungsreferenz) mit demselben Mittel abrufen, über das die GMR erstellt wurde, alternativ über den gov.uk-Dienst. Fahrzeuge/Einheiten ohne Freigabevermerk (Release Note) dürfen das Terminal nicht verlassen.
Sofern eine Überprüfung erforderlich ist, muss das Fahrzeug/die Einheit den Grenzbeamten vorgeführt werden. Andernfalls kann das Fahrzeug/die Einheit den Hafen verlassen, sofern die Sendung nicht von anderen Behörden zum Halten veranlasst wurde.
Jegliche Einheiten, die unterschiedliche Transitgüter oder Transit- und Nicht-Transitgüter befördern, werden erst dann zum Verlassen des Hafens freigegeben, wenn sämtliche die gesamte Einheit betreffenden Formalitäten abgeschlossen sind.
Bei Bedarf werden Gesundheitsuntersuchungen von Tieren und tierischen Produkten sowie Pflanzen und pflanzlichen Produkten vor dem Verlassen des Hafens durchgeführt.
Zu jeder Beförderung müssen Sie eine VK-Einfuhranmeldung per HMRC über die gov.uk-Website hier erstellen. Bei der Ankunft im Vereinigten Königreich müssen die Güter von Ihnen oder Ihrem Agenten angenommen werden.
Einheiten dürfen erst nach Übermittlung der erforderlichen Exportanmeldung in Portbase zum Terminal verbracht werden. Bitte achten Sie darauf, dass auch Ihre Einheit-ID korrekt in Portbase eingegeben wird, da Ihnen der Zugang zum Terminal verwehrt wird, falls diese nicht mit Ihrer Deklaration übereinstimmt. Sorgen Sie auch dafür, dass der Fahrer nötigenfalls die erforderlichen Pflanzen-/Tiergesundheitszeugnisse mit führt.
Alle Fahrer müssen sämtliche laut vorherigem Vor-der-Reise-Abschnitt erforderlichen Dokumente mitführen. Bei Fahrern und Fracht ohne erforderliche Dokumentation sind Verzögerungen und Verweigerungen möglich.
Fahrer sollten unser Standard-Checkin durchlaufen, anschließend den Anhänger vor dem Laden an der angewiesenen Stelle platzieren.
Bei Reiseantritt stellt P&O Ferries ein Importmanifest zusammen, anhand dessen die VK-Importabfertigung in die Wege geleitet wird.
Sie oder Ihr benannter Agent (der Anmelder) können die Importfracht über die Transaktion-CSM (Consignment Self-Nomination, Fracht-Selbstbenennung) im Hafenlogistiksystem Destin8 selbst benennen. Es gibt zwei Möglichkeiten zur Beanspruchung der Güter:
Nachdem die Ankunft des Schiffes über den Terminalbetreiber an Destin8 gemeldet wurde, übermittelt Destin8 sämtliche reiserelevanten Einträge zu HMRCs CHIEF-System. CHIEF gibt anschließend eine Route zurück und gibt die Frachten vorbehaltlich Prüfungen frei, Destin8 erstellt einen Freigabevermerk, anhand dessen die Güter das Terminal verlassen dürfen.
Jegliche Einheiten, die unterschiedliche Transitgüter oder Transit- und Nicht-Transitgüter befördern, werden erst dann zum Verlassen des Hafens freigegeben, wenn sämtliche die gesamte Einheit betreffenden Formalitäten abgeschlossen sind.
Bei Bedarf werden Gesundheitsuntersuchungen von Tieren und tierischen Produkten sowie Pflanzen und pflanzlichen Produkten vor dem Verlassen des Hafens durchgeführt.