Zuletzt aktualisiert: 11 Juli 2023, 16:30
Der sichere Umgang und Transport von Gefahrgut ist für die Sicherheit von Mitarbeitern und Umwelt entscheidend.
Dieser umfassende Leitfaden von P&O Fracht zum Gefahrgutschein – auf Englisch „Dangerous Goods Notes” (DGN) hilft zu verstehen, warum das DGN-Dokument wichtig ist für den sicheren Umgang und Transport von Gefahrgut. Erfahren Sie, was ein DGN ist, wer es mit sich führen muss und warum es entscheidend ist für das Einhalten von Sicherheitsstandards.
Was ist ein Gefahrgutschein
Ein Gefahrgutschein (auch als Gefahrgutzettel bezeichnet) ist ein rechtsverbindliches Dokument, das detaillierte Informationen über Natur, Zusammensetzung und potenzielle Gefahren der transportierten Güter beinhaltet.
Die Verantwortung für die Dokumente im Hinblick auf Gefahrgüter liegt beim Versender, auch als Verkäufer oder Konsignant bezeichnet. Er muss die sogenannte Dangerous Goods Note (DGN) einreichen. Der Versender ist verpflichtet, das DGN-Formular korrekt und vollständig auszufüllen.
Gefahrgut-Verschiffung mit P&O Seefracht unterliegt den globalen Standards, die die Internationale Seeschifffahrt-Organisation (IMO) beim Transport von Gefahrgut festgelegt hat. Nach diesem Standard werden Gefahrgüter in neun verschiedene Klassen eingeteilt, die im International Maritime Dangerous Goods (IMDG) Code beschrieben sind.
Beim Export von als Gefahrgut klassifizierter Fracht im Rahmen der IMO von Großbritannien aus ist ein Gefahrgutschein (DGN) verpflichtend. Der DGN dient als umfassendes Dokument über die Gefahrguteigenschaft der Fracht und enthält entscheidende Informationen für den sicheren Umgang und Transport.
Die im IMDG Code festgelegten Gefahrgutklassen lauten wie folgt:
- Klasse 1: Explosive Stoffe
- Klasse 2: Gase – komprimiert, flüssig oder unter Druck aufgelöst
- Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten
- Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe oder Substanzen
- Klasse 6: Giftige und infektiöse Substanzen
- Klasse 7: Radioaktive Substanzen
- Klasse 8: Ätzende Stoffe
- Klasse 9: Diverse gefährliche Stoffe und Gegenstände
Mit dem Einhalten der spezifischen Richtlinien für jede Klasse werden die Risiken im Zusammenhang mit diesen Materialien effektiv eingedämmt. Das stellt das Wohlergehen aller beteiligten Mitarbeitenden und den Schutz der maritimen Umwelt sicher.
Welche Informationen sind für ein DGN-Formular erforderlich?

Eine Gefahrgutschein-Vorlage beinhaltet alle relevanten Informationen zu internationaler Seefracht und Frachtgut sowie Details über den Versender und Empfänger. Unten finden Sie eine Liste wichtiger Felder, die im DGN-Formular für Seefracht enthalten sind.
- Exporteur/Versender Einführer – der Versender des Gefahrguts wird auch als Exporteur oder Versender bezeichnet. Das findet sich auf dem Frachtbrief im Feld „Versender”
- Empfänger – Die empfangende Partei des Gefahrguts wird als Empfänger, Käufer oder Einführer bezeichnet. Diese Informationen müssen im Feld „Empfänger” des Frachtbriefs angegeben werden.
- Spediteur – Das vom Versender oder Empfänger beauftragte Unternehmen, das die Güter per Seefracht transportiert.
- Buchungsnummer – Die der Buchung zugewiesene eindeutige Identifikationsnummer, mit der die Sendung verfolgt werden kann.
- UN-Nummer – Eine international anerkannte Identifikationsnummer, die Gefahrgütern zugewiesen wird. Sie hilft, das gefährliche Material genau zu identifizieren und zu klassifizieren, damit internationales Rechteingehalten wird. Sie finden die vollständige Liste der UN-Nummern auf der Regierungswebsite.
- Verpackungsgruppe – Die Verpackungsgruppe zeigt das Ausmaß der Gefahr an, die für das Gefahrgut gilt. Sie hilft, den erforderlichen Verpackungszustand festzustellen.
- Gefahrgutklasse: Beim Versand von Gefahrgut ist es von größter Wichtigkeit, die Gefahrgutklasse anzugeben wie beispielsweise explosiv, entzündbar, toxisch usw.
- Hafen/Ladestelle –Der präzise maritime Standort, an dem die Fracht auf das Schiff geladen wird, muss bei Seefracht angegeben werden.
- Hafen/Entladestelle –Der genaue maritime Standort, wo die Fracht ankommt und vom Schiff entladen wird.
- Schiff/Frachtnummer – Der spezifische Name des Schiffs und die Reisenummer muss angegeben werden, damit die Seefracht-Sendung verfolgt werden kann..
- Frachtdetails – umfassende Beschreibung der Fracht bei Verschiffung auf See, einschließlich Art der Güter, Menge, Gewicht und relevante Charakteristika und Handhabungsanweisungen.
- Containernummer – Die eindeutige Identifikationsnummer, die vom Spediteur beim Export vergeben wird, die der Versender während des Exportvorgangs verifiziert.
- Siegelnummer – Die Siegelnummer wird zur Sicherung des Frachtcontainers beim Transport verwendet.
- Unterschriften – Das DGN-Formular muss vom Versender oder autorisiertem Personal, das für den Versand zuständig ist, unterschrieben werden. Damit wird bestätigt, dass die erklärten Informationen korrekt sind.
Häufige Fehler auf dem Gefahrgutzettel
Beim Vorbereiten von Sendungen mit Gefahrgut für Seefracht ist es wichtig, typische Fehler zu vermeiden, die sich auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Sicherheit auswirken. Hier sind einige häufig auftretende Fehler, die speziell bei der Seefracht auftreten:
- Falsche Reihenfolge oder fehlende Informationen: Achten Sie darauf, dass die erforderlichen Informationen für Sendungen mit Seefracht korrekt angegeben werden. Folgen Sie der vorgegebenen Reihenfolge, einschließlich UN-Nummer, korrekter Versandname, Klasse (mit Unterklasse, soweit zutreffend), Verpackungsgruppe und Tunnelcode.
- Fehlende Flammpunkt-Daten: Bei Gütern mit einem Flammpunkt von 60°C oder niedriger ist es unbedingt erforderlich, den Mindestflammpunkt oder die Trenngruppe mit IMDG-Code auf dem Gefahrgutschein anzugeben. Diese Information hilft bei der Implementierung der korrekten Maßnahmen für Handhabung und Sicherheit während des Transports auf See.
- Umweltkennzeichnung: Bei Seefrachtversand verpflichtet IMDG dazu, den Begriff „MARINE POLLUTANT” (Meeresschadstoff) anzugeben. Achten Sie darauf, dass diese Kennzeichnung auf dem Gefahrgutzettel angegeben ist, damit Umweltvorschriften eingehalten werden.
- Korrekte Beschreibung von Abfällen: Beim Versand von Abfällen als Seefracht ist das Wort „Waste“ (Abfall) vor dem eigentlichen Sendungsnamen in der Beschreibung des Gefahrguts auf dem Formular anzugeben. Damit lassen sich Abfallmaterialien beim Seefracht-Transport identifizieren und handhaben.
- Container-/Fahrzeug-Pack-Zertifikat nicht ausgefüllt: Achten Sie darauf, dass das Container-Pack-Zertifikat korrekt ausgefüllt und von der Person unterzeichnet ist, die für das Verladen der Güter auf das Schiff verantwortlich ist. Dieses Zertifikat belegt, dass korrekte Verpackungsverfahren befolgt wurden und verbessert die Sicherheit während des Seefracht-Transports..
Begrenzte Mengen: Beim Versand begrenzter Mengen per Seefracht sind die Worte „LIMITED QUANTITY“ (begrenzte Menge) nach der Substanz-/Artikelbeschreibung auf der Gefahrguterklärung anzugeben. Damit wird die Einhaltung von Vorschriften ebenso gewährleistet wie die Annahmen von Gütern in beschränkter Menge durch Reedereien.
Wenn Sie diese spezifischen Fehler im Zusammenhang mit dem Versand per Seefracht kennen, können Sie die Genauigkeit und Compliance bei Gefahrgutzetteln verbessern. Das sorgt für sicheren und gesetzeskonformen Transport von Gefahrgut per Seefracht.
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