Diese Änderungen flossen in die folgenden Hinweise ein.
For more information on how to complete your customs declarations for ‘standard goods’ (Non- Transit) when you ship under GVMS, please visit gov.uk.
Wenn Sie Waren nach oder aus Großbritannien bewegen, benötigen Sie eine britische EORI-Nummer. Wenn Sie noch keine haben, können Sie diese hier beantragen. Wenn Ihr Unternehmen auch für das Ausfüllen der Einfuhranmeldung bei der Einfuhr der Waren in die EU verantwortlich ist, benötigen Sie auch eine EU-EORI-Nummer, die Sie von der Zollbehörde des EU-Landes erhalten, in dem Sie Ihre erste Zollanmeldung abgeben. Sie müssen sich jeweils nur einmal registrieren.
Legen Sie fest, ob Sie die Ein- und/oder Ausfuhranmeldungen bei den einzelnen Zollbehörden selbst einreichen möchten oder ob Sie dafür einen Spediteur oder Zollagenten einsetzen. Sie müssen gemeinsam mit Ihren Partnern in der Lieferkette entscheiden, wer für die entsprechenden Anmeldeunterlagen verantwortlich ist.
Buchen Sie auf die gleiche Weise wie bisher, entweder über: den elektronischen Datenaustausch (Electronic Data Interchange, EDI), ein Online-Kreditkonto, eine autorisierte Autoliste, die neue Pay'n Go-Web und -App bzw. können Sie sich auch einfach am Hafen einfinden. Je nach Art der Waren, die Sie befördern, müssen Sie möglicherweise zusätzliche Informationen über Ihre Buchung, Sendung und Waren einreichen.
Reichen Sie vorab eine Ausfuhranmeldung beim HMRC und eine Einfuhranmeldung bei den französischen Zollbehörden sowie die erforderlichen Sicherheitserklärungen ein. Alle Spediteure, die Waren von Dover nach Calais befördern, sind verpflichtet, die ENS/ICS-Meldungen auszufüllen, andernfalls riskieren sie ein Bußgeld von 300 bis 3.000 Euro von den französischen Behörden.
Sämtliche Kunden müssen passende Deklarationen einreichen und die sich daraus ergebenden Referenznummern in ihre GMR eintragen. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Sie können BEEMS Pre-lodgement zum Erlangen Ihrer GMR verwenden. Dies ist eine zweckbestimmte Onlinelösung, die Sie auf der Community-Plattform CARGOES unserer Muttergesellschaft DP World finden. Dieses leicht bedienbare Werkzeug verbindet Sie direkt mit dem „Goods Vehicle Movement Service“ (GVMS), bietet Ihnen Statusaktualisierungen und Benachrichtigungen zu Ihrer GMR in Echtzeit.
Alternativ können Sie auch das kostenlose System der VK-Regierung (GVMS) zum Erstellen einer GMR verwenden.
Die DP-World-CARGOES-Community bietet Ihnen auch ein Werkzeug für Sicherheits- und Sicherungsdeklarationen (Safety and Security Declarations), eine leicht bedienbare Lösung, mit der Sie die nötigen ENS/ICS-Deklarationen erlangen und Strafgebühren vermeiden können.
Hinweis: Ab dem 1. Oktober 2021 endet der temporäre Verzicht auf die zusammenfassende Ausfuhranmeldung (EXS). Dies bedeutet dass die zusammenfassende Ausfuhranmeldung (EXS) ab diesem Zeitpunkt für ALLE Exporte obligatorisch sein wird, für die noch keine vollständige Zollanmeldung erforderlich ist – wie oben aufgeführt. Auf unserer Dover-Calais-Route betrifft dies:
Allerdings ist bei begleiteten (Selbstfahrer) RoRo-Leerbeförderungen KEINE Sicherheits- und Sicherungsdeklaration (EXS) erforderlich. Dazu zählen leere Verpackungen, leere Rücksendeverpackungen, Stellagen, Paletten und dergleichen.
Zur Klarstellung: Das Transportunternehmen ist der Betreiber des aktiven Transportmittels. Bei begleiteten RoRo-Beförderungen ist das Transportunternehmen der Spediteur. Das bedeutet: Wenn der Spediteur sein eigenes begleitetes Leerfahrzeug auf eine RoRo-Fähre verbringt, gilt dies nicht als Beförderung im Rahmen eines Beförderungsvertrages. Daher ist KEINE Sicherheits- und Sicherungsdeklaration (EXS) zur Beförderung erforderlich.
Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihre EXS-Meldung abzugeben:
OPTION 1: Über die Customs Declarations - Lösung der DP-World-CARGOES-Community
OPTION 2: EINE VOLLSTÄNDIGE ZOLLANMELDUNG IN CHIEF ÜBERMITTELN
Sie müssen eine zusammenfassende Ausfuhranmeldung mit dem Vermerk ‚arrived‘ abgeben, wodurch die Notwendigkeit entfällt, eine separate Ankunftsmeldung in CHIEF einzureichen. Dazu müssen Sie eine vollständige Zollausfuhrmeldung in CHIEF abgeben und dabei den neuen Customs Procedure Code (CPS) verwenden: 10 00 56.
Sobald Ihre zusammenfassende Ausfuhranmeldung akzeptiert wurde, wird eine Beförderungsreferenznummer (MRN - Movement Reference Number) ausgestellt. Der Anmelder wird über CHIEF benachrichtigt, ob die Erlaubnis fortzufahren erteilt wurde oder ob weitere Kontrollen erforderlich sind.
Sie sollten sich erst dann an den Grenzort begeben, wenn Sie die dazu nötige Erlaubnis (P2P – Permission to Progress) erhalten haben, oder dazu aufgefordert werden. Sobald dies der Fall ist, dürfen Sie sich zum Hafen Dover begeben und die Güter können exportiert werden. Wird P&O nicht vor der Ankunft im Hafen benachrichtigt, kann dies dazu führen, dass dem Fahrzeug die Einfahrt in den Terminal verweigert wird oder dass zusätzliche Bearbeitungsgebühren vom Hafenbetreiber anfallen.
Wenn Sie eine leere Einheit transportieren, kann diese bei der Einfuhr nach Frankreich bei der Abfertigung deklariert werden, eine formelle Anmeldung in den französischen Zollsystemen ist nicht erforderlich. Für mehrere Sendungen erstellen Sie bitte hier einen Umschlag mit „Anmeldungen“ oder mit „Enveloppe Logistique“.
Wenn Sie einen Lastwagen versenden, der tierische oder pflanzliche Produkte enthält, sollten Sie sicherstellen, dass der Fahrer über die erforderlichen Gesundheitszeugnisse verfügt.
Exporte aus Großbritannien nach Frankreich müssen in Großbritannien mit einer GMR abgefertigt und für die Einfuhr nach Frankreich mit vom französischen Zoll ausgestellten MRN-Barcodes vorangemeldet werden. Barcodes können in Papierform oder in digitaler Form (über ein Smart-Gerät) vorliegen.
Wenn Fahrer mehrere MRN haben, müssen diese mit Hilfe des Dienstes „Envelope Logistique“ gruppiert werden. Das bedeutet, dass sie dann eine Master-MRN haben, was den Abfertigungsvorgang beschleunigt. Diesen Service finden Sie hier.
Eine GMR muss vor der Ankunft im Hafen vorliegen.
Die Fahrer müssen vor dem Eintreffen im Hafen über alle relevanten Unterlagen verfügen, sonst können sie mit ihren Waren nicht in das Terminal einfahren. P&O Ferries wird nicht in der Lage sein, E-Mails mit Zollinformationen bei der Abfertigung zu verarbeiten.
Außerdem muss der Reisepass des Fahrers mindestens noch sechs Monate gültig sein, um nach Frankreich einreisen zu können.
Die Regeln für das Mitbringen von Haustieren finden Sie weiter unten:
Wenn ein Kunde Haustiere (bis zu fünf) mit auf Reisen nimmt, müssen bei den Tieren vor der Reise die folgenden Gesundheitschecks durchgeführt werden:
Die Regeln für das Mitbringen von Pferden finden Sie weiter unten:
Wenn ein Kunde Pferde mit sich führt, müssen die folgenden Schritte vor der Ankunft im Hafen von Dover unternommen werden:
Den Fahrern wird eine Reihe von Fragen gestellt, um den Fahrzeuginhalt und die begleitenden Unterlagen zu ermitteln.
Fahrer von leeren Anhängern sollten unseren Standard-Abfertigungsprozess einschließlich der Ausreisekontrollen an der Grenze abschließen und sich zu den Ladezonen begeben, um sich auf das Einschiffen vorzubereiten.
Fahrer sämtlicher beladener Auflieger müssen unserem Checkin-Personal bei der Ankunft die richtigen Deklarationen-MRNs sowie die GMR (einschließlich Transitdokumentation im Bedarfsfall) vorlegen.
Die Fahrer sollten das Abfertigungspersonal informieren, wenn sich in ihrem Fahrzeug lebende Tiere, Tierprodukte, Fisch oder Pflanzenprodukte befinden.
Laden Sie sich auch die sehr nützliche Mobilapp herunter, die von den Betreibern des Hafen von Calais erstellt wurde. Diese App informiert Sie über alles Nötige und hält Sie auf dem neuesten Stand.
Kunden, die BEEMS Pre-lodgement nutzen, können den GMR-Status über das Werkzeug abrufen und Anwender erhalten Statusbenachrichtigungen per SMS und E-Mail. Diese zeigen an, ob Güter bei der Ankunft überprüft werden müssen.
Kunden, die mit GVMS arbeiten, können den GMR-Status über den gov.uk-Dienst abrufen.
Fahrzeuge/Einheiten ohne Freigabemeldung (Release Note) dürfen das Terminal nicht verlassen.
Die Fahrer sollten auf den TV-Bildschirmen in den Ruheräumen überprüfen, ob jedes Fahrzeug von den französischen Behörden sofort nach der Ankunft zum Ausfahren aus dem Hafen abgefertigt (grün/VERT) oder zur Überprüfung ausgewählt wurde (orange).
Das Display an Bord zeigt ORANGE-DOUANE für Zollkontrollen und ORANGE-SIVEP für Tier- und Pflanzenschutzkontrollen an, siehe unten:
Die Fahrer sollten bei der Ausschiffung die entsprechenden Schilder beachten. Nehmen Sie je nach Abfertigungsstatus entweder die orangefarbene oder die grüne Fahrspur.