Die Regierung bestätigte, dass die derzeitigen Zollvorgaben zur Beförderung von Gütern von Irland und Nordirland nach Großbritannien verlängert werden, solange die Gespräche zwischen VK und EU zur Umsetzung des „Northern Ireland Protocol“ (NIP) andauern. Diese einstweilige Verlängerung beugt Unterbrechungen vor, während die Gespräche mit der EU zur NIP-Umsetzung fortgeführt werden.
Bei Gütern, die zwischen der EU und Nordirland befördert werden, gelten weiterhin die derzeitigen NIP-Vereinbarungen.
Der Warenverkehr von Nordirland nach Großbritannien sollte wie bisher stattfinden. Es wird eine sehr begrenzte Anzahl von Ausnahmen zu dieser uneingeschränkten Zugangspolitik geben. Diese gelten nur in bestimmten Fällen, in denen der Warenverkehr maßgeschneiderte Verfahren erfordert – etwa zur Berücksichtigung verbindlicher internationaler Verpflichtungen, z. B. bei der Verbringung gefährdeter Arten. In diesen Fällen ist der Handel, für den die Verfahren gelten, äußerst begrenzt.
Für Waren, die angemeldet werden müssen oder im Rahmen von Sonderverfahren wie dem Transitverkehr befördert werden, müssen die Kunden entsprechende Anmeldungen einreichen und die entsprechenden Bezugsnummern in ihren GMR eintragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie können BEEMS Pre-lodgement zum Erlangen Ihrer GMR verwenden. Dies ist eine zweckbestimmte Onlinelösung, die Sie auf der Community-Plattform CARGOES unserer Muttergesellschaft DP World finden. Dieses leicht bedienbare Werkzeug verbindet Sie direkt mit dem „Goods Vehicle Movement Service“ (GVMS), bietet Ihnen Statusaktualisierungen und Benachrichtigungen zu Ihrer GMR in Echtzeit.
Alternativ können Sie auch das kostenlose System der VK-Regierung (GVMS) zum Erstellen einer GMR verwenden.
Es gibt einige wenige Ausnahmen, bei denen Exportanmeldungen zur direkten Beförderung von Gütern von Nordirland nach Großbritannien erforderlich sind (laut „Customs Declaration Service“ vom 16.5.2021). Diese sind: Wenn die Güter einer zollamtlichen Sonderbehandlung („Customs Special Procedure“) in Nordirland unterliegen, sich in einem autorisierten Zwischenlager befinden oder in einer Liste von Gütern geführt werden, die gemäß bestimmten internationalen Verpflichtungen einer Sonderbehandlung bedürfen. Eine Liste dieser Güter finden Sie hier.
In nahezu sämtlichen Fällen sind beim Transport von Gütern von Nordirland nach Großbritannien keine Exportanmeldungen erforderlich.
Wenn Sie laut obigem Link Güter von Nordirland nach Großbritannien exportieren, die einer zollamtlichen Sonderbehandlung in Nordirland unterliegen, sich in einem autorisierten Zwischenlager befinden oder in eine Liste mit Gütern geführt werden, die gemäß bestimmten internationalen Verpflichtungen einer Sonderbehandlung bedürfen, müssen Sie dafür sorgen, dass vorangemeldete („pre-lodged“) Exportanmeldungen in CDS vorgenommen werden und der beauftragte Spediteur folgende Angaben erhält, um eine „Goods Movement Reference“ (GMR) zu leisten: Declaration Unique Consignment Reference (DUCR) – wird durch CDS erstellt
Wenn Sie Güter gemäß „Common Transit Convention“ (allgemeinem Beförderungsabkommen) transportieren, müssen dem Spediteur lediglich „Transit Accompanying Document“ (TAD, Transportbegleitdokumente) und TAD MRN zur Verfügung gestellt werden. Falls Sie nicht sicher sind, ob eine zollamtliche Exportanmeldung eingereicht werden muss, schauen Sie bitte unter diesem Link nach.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zur Vereinfachung der Anmeldung beim Trader Support Service (TSS) registrieren können. Der frei nutzbare TSS-Dienst unterstützt sämtliche Unternehmen beim Transport von Gütern zwischen Nordirland und Großbritannien. Register. Hier registrieren.
Der TSS kann Exportanmeldungen in Ihrem Namen erstellen, sofern er die nötigen Daten erhält und Ihre Kunden ebenfalls bei TSS registriert sind. Über das TSS-Schulungsportal können Sie Schulungen nutzen, Anleitungen abrufen und das zuständige Kontaktcenter erreichen, wenn Sie zusätzliche Unterstützung benötigen.
Wenn der Anmelder (die Partei, die für Zollanmeldungen verantwortlich ist – dies kann Ihr Kunde sein) Sie bittet, Güter von Nordirland nach Großbritannien zu befördern, die einer zollamtlichen Sonderbehandlung in Nordirland unterliegen, sich in einem autorisierten Zwischenlager befinden oder in einer Liste mit Gütern geführt werden, die gemäß internationalen Verpflichtungen einer Sonderbehandlung unterliegen, muss Ihnen der Anmelder eine gültige Declaration Unique Consignment Reference (DUCR) mit jeglichen erforderlichen Lizenzen/Erlaubnissen zur Verfügung stellen.
Falls Unsicherheiten bestehen, nehmen Sie bitte mit dem Anmelder Rücksprache.
Die DUCR ist Teil einer „Goods Movement Reference“ (GMR) bei der Nutzung des Goods Vehicle Movement Service (GVMS).
Bitte beachten Sie, dass jegliche zuvor beschriebenen Transportgüter eine Voranmeldung („pre-lodgement“) benötigen und das Verfertigen einer GMR der Verantwortlichkeit des Spediteurs unterliegt – ohne gültige GMR können Sie die Fähren nicht nutzen.
Zur Beachtung: Wenn Sie Güter im Rahmen der „Common Transit Convention“ befördern und vom Anmelder ein „Transit Accompanying Document“-MRN-Begleitdokument (TAD) erhielten, sollten diese Daten in Ihre GMR übernommen werden.
Exporte aus Nordirland nach Großbritannien werden in Nordirland für Waren abgefertigt, die anmeldepflichtig sind oder im Rahmen von Sonderverfahren wie dem Transitverkehr befördert werden, und müssen für die Einfuhr in das Vereinigte Königreich mit einer GMR (Goods Movement Reference) vorangemeldet werden.
Waren, die im Rahmen des Transitverfahrens transportiert werden, müssen von einem Transit Accompanying Document (TAD – Versandbegleitdokument) begleitet werden, das bei der Abgangszollstelle oder jedem Drucker, der Barcodes verarbeiten kann, ausgedruckt werden kann. Die Versandanmeldung sollte digital in den GMR über das Goods and Vehicle Movement System (GVMS – Waren- und Fahrzeugbewegungssystem) aufgenommen werden.
Die Fahrer müssen vor dem Eintreffen im Hafen über alle relevanten Unterlagen verfügen, sonst können sie mit ihren Waren nicht in das Terminal einfahren. P&O Ferries wird nicht in der Lage sein, E-Mails mit Zollinformationen bei der Abfertigung zu verarbeiten.
Fahrer aller beladenen Anhänger mit meldepflichtigen Waren oder Waren, die unter Sonderverfahren wie dem Transitverkehr befördert werden, müssen unserem Abfertigungspersonal bei der Ankunft den GMR vorlegen.
Die erforderliche Vorgehensweise am Hafen von Larne hängt vom Typ der Güter ab, die Sie befördern:
Fahrer leerer Anhänger und solcher mit Standardgütern sollten unseren Standard-Checkin (vor dem 1.1.2021) einschließlich Grenzübertrittsprüfungen nutzen und sich (bei begleiteter Fracht) vor dem Befahren des Schiffes in die Frachtspuren einreihen, oder (bei unbegleiteter Fracht) den Anhänger an der angewiesenen Stelle platzieren.
Fahrer von leeren Anhängern sollten unseren Standard-Abfertigungsprozess einschließlich der Ausreisekontrollen an der Grenze abschließen und sich zu den Ladezonen begeben, um sich auf das Einschiffen (in Begleitung) vorzubereiten oder den Anhänger zu nehmen, wenn sie innerhalb der Werft angewiesen werden (ohne Begleitung).
P&O Ferries validiert den GMR im GVMS und bestätigt, dass die eingecheckten Angaben zur Überfahrt und Fahrzeug-/Anhängerkennzeichen (VRN/TRN) mit den in GMR enthaltenen Daten übereinstimmen.
Fahrer und Spediteure erhalten eine Benachrichtigung von BEEMS (per SMS und E-Mail) über den Zollstatus ihrer Waren. Dies zeigt an, ob Waren bei der Ankunft überprüft werden müssen.
Wenn der Fahrer benachrichtigt wurde, dass eine Prüfung erforderlich ist, sollte der Fahrer den Schildern zu den Prüfstellen folgen, die an Land durchgeführt werden können.