Diese Änderungen flossen in die folgenden Hinweise ein.
Wenn Sie Waren in das Belgien oder aus das Belgien heraus befördern, benötigen Sie eine EU-EORI-Nummer. Wenn Sie noch keine haben, können Sie diese bei der Zollbehörde des EU-Landes, in dem Sie Ihre erste Zollanmeldung abgeben, erhalten. Wenn Ihr Unternehmen auch für das Ausfüllen der Einfuhranmeldung verantwortlich ist, wenn die Waren nach Großbritannien eingeführt werden, benötigen Sie auch eine britische EORI-Nummer. Diese können Sie hier beantragen.Sie müssen sich jeweils nur einmal registrieren.
Legen Sie fest, ob Sie die Ein- und/oder Ausfuhranmeldungen bei den einzelnen Zollbehörden selbst einreichen möchten oder ob Sie dafür einen Spediteur oder Zollagenten einsetzen. Sie müssen gemeinsam mit Ihren Partnern in der Lieferkette entscheiden, wer für die entsprechenden Anmeldeunterlagen verantwortlich ist.
Machen Sie Ihre Erstbuchung auf die gleiche Weise wie bisher. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie:
Je nach Art der Waren müssen Sie möglicherweise zusätzliche Informationen über Ihre Buchung, Sendung und Waren einreichen. Wenn Sie Ihre Buchung online oder über die FBO vorgenommen haben, müssen Sie diese Informationen auch über das Frachtportal von P&O Ferries übermitteln. Wenn Sie eine EDI-Buchung vorgenommen haben, werden diese Informationen automatisch an das entsprechende P&O Ferries-System gesendet, ohne dass diese in das Frachtportal von P&O Ferries eingegeben werden müssen.
Um Multiple Load Lines (MLL – mehre Ladelinien) zu einer Buchung hinzuzufügen oder zu ändern, kann dies mit der neuesten Version von EDI oder über das Frachtportal von P&O Ferries erfolgen. Bitte beachten Sie, dass das Gewicht in der Erstbuchung dem kumulierten Gewicht mehrerer Ladungslinien entsprechen muss und alle Gefahrgüter noch über das zuständige Freight Booking Office (FBO – Frachtbuchungsbüro) gebucht werden müssen.
Sie müssen vorab eine Ausfuhranmeldung bei den belgischen Zollbehörden und eine Einfuhranmeldung beim HMR einreichen. Sie können dies entweder direkt oder über einen benannten Zollagenten in Ihrem Namen tun. Wenn Sie Waren im Rahmen des Übereinkommens über das Versandverfahren befördern, benötigen Sie eine belgische Ausfuhranmeldung und eine Versandanmeldung.
Exporte aus Belgien nach Großbritannien müssen in Belgien abgefertigt und für die Einfuhr nach Großbritannien über das belgische Hafengemeinschaftssystem RX Seaport vorangemeldet werden. Bitte stellen Sie auch sicher, dass Sie oder Ihr benannter Vertreter alle Zolldokumente über RX Seaport anmelden.
Wenn Sie dies noch nicht getan haben, melden Sie sich bitte vor dem Ende der Übergangszeit bei RX Seaport an und machen Sie sich mit dem neuen Ausfuhrvorgang für Waren vertraut. Wenn diese Informationen an RX Seaport übermittelt werden, erhält P&O Ferries automatisch die relevanten EU-Dokumente und Bezugsnummern.
Die britische Regierung führt die Grenzkontrollen nach dem Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 schrittweise ein.
Es gibt zwei mögliche „Border Operating Models“ (Grenzverfahren). Wenn Sie mit einem Fahrer begleitet befördern (Driver-Accompanied) oder sich für unbegleiteten Transit (Unaccompanied) entscheiden, müssen Sie GVMS verwenden. Wenn Sie unbegleitet (Unaccompanied) befördern, müssen Sie sich der Zwischenlagerung (Temporary Storage) bedienen.
GVMS
- Lückenlose Schritt-für-Schritt-Hinweise zur Beförderung mit uns auf unseren Nordseerouten per GVMS finden Sie hier.
Zwischenlagerung (Temporary Storage)
- Sie müssen zu jeder Beförderung eine VK-Importdeklaration per HMRC erstellen. Bei der Ankunft im Vereinigten Königreich müssen die Güter von Ihnen oder Ihrem Agenten angenommen werden.
Wenn Ihr Fahrzeug tierische oder pflanzliche Produkte mit hohem Risiko enthält, sollten Sie sicherstellen, dass der Fahrer über die erforderlichen Gesundheitszeugnisse verfügt. Müssen alle tierischen oder pflanzlichen Produkte über die erforderlichen Gesundheitszeugnisse verfügen. Weitere Informationen finden Sie in den Leitlinien der britischen Regierung zur Einfuhr von Tieren und Tierprodukten und Pflanzen und Pflanzenprodukten nach dem Brexit.
Units will not be permitted for loading onto the ship if required declarations have not been submitted in RX Seaport. Stellen Sie bitte auch sicher, dass der Fahrer – falls erforderlich – über die erforderlichen Pflanzen-/Tiergesundheitsbescheinigungen verfügt.
Die Fahrer sollten unseren üblichen Abfertigungsvorgang durchführen und den Anhänger dann vor dem Beladen entsprechend den Anweisungen in der Werft positionieren. Bitte beachten Sie, dass alle Frachten auf dieser Strecke unbegleitet transportiert werden.
Zu Beginn der Reise wird P&O Ferries ein Einfuhrangabe ausfüllen, die wiederum die Einfuhrabfertigung für Großbritannien einleitet.
Bei Zwischenlagerung (Temporary Storage), sie oder Ihr benannter Vertreter (Anmelder) haben dann die Möglichkeit, die Einfuhrsendung mit Hilfe der Transaktionsfunktions-CSN (Consignment Self-Nomination – Selbstbenennung der Sendung) innerhalb des Hafengemeinschaftssystems von Destin8 selbst zu benennen. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Waren einzufordern:
Bei GVMS: Die HMRC-Risikobewertung (risk assessment) wird im Laufe der Überfahrt ausgeführt, GVMS mit einer entsprechenden OK-zum-Fortfahren- (Free to Proceed) oder Halten-Meldung (Hold) aktualisiert. In Destin8 (Port Community System, Hafensystem) wird eine Freigabemeldung (Release Note) angezeigt, wenn eine OK-zum-Fortfahren-Meldung (Free to Proceed) per GVMS signalisiert wird. Kunden können den Status der GMR (Güterbeförderungsreferenz) mit demselben Mittel abrufen, über das die GMR erstellt wurde, alternativ über den gov.uk-Dienst. Fahrzeuge/Einheiten ohne Freigabevermerk (Release Note) dürfen das Terminal nicht verlassen.
Bei Zwischenlagerung (Temporary Storage), sobald die Schiffsankunft vom Terminalbetreiber an Destin8 gemeldet wurde, sendet Destin8 alle Einträge bezüglich dieser Reise an das CHIEF-System von HMRC. CHIEF gibt dann eine Strecke zurück und verzollt die Sendungen vorbehaltlich ihrer Kontrollen, wobei Destin8 einen Freigabeschein erstellt, mit dem die Waren vom Terminal abgefertigt werden können.
Bei GVMS: Sofern eine Überprüfung erforderlich ist, muss das Fahrzeug/die Einheit den Grenzbeamten vorgeführt werden. Andernfalls kann das Fahrzeug/die Einheit den Hafen verlassen, sofern die Sendung nicht von anderen Behörden zum Halten veranlasst wurde.
Jegliche Einheiten, die verschiedene Transitgüter, oder Transit- und Nicht-Transit-Güter (Vollständige Verzollung geladen haben, werden erst zum Verlassen des Hafens freigegeben, wenn alle Formalitäten für die ganze Einheit abgeschlossen sind.
Falls erforderlich, werden vor dem Auslaufen aus dem Hafen Gesundheitskontrollen von Tieren und Tierprodukten sowie von Pflanzen und Pflanzenprodukten durchgeführt.